Bekenntnisgrundlage

Bekenntnisgrundlage der Paul-Gerhardt-Schule sind die Bekenntnisschriften der Evangelisch-Lutherischen Kirche, die sich auf das apostolische und nizänische Glaubensbekenntnis gründen. In den darin enthaltenen schmalkaldischen Artikeln (1537) fasste Martin Luther die grundlegendsten Inhalte des Evangeliums von Jesus Christus in den folgenden Kernsätzen zusammen:

1. Dass Jesus Christus, unser Gott und Herr, um unserer Sünde willen gestorben und um unserer Gerechtigkeit willen auferstanden ist.
(Römer 4,25)
2. Dass er allein das Lamm Gottes ist, das der Welt Sünde trägt.
(Johannes 1,29)
3. Dass Gott all unsere Sünde auf ihn gelegt hat.
(Jesaja 53,6)
4. Dass alle Sünder sind und ohne Verdienst gerecht werden aus seiner Gnade durch die Erlösung Jesu Christi in seinem Blut.
(Römer 3,23–25)
5. Dass allein solcher Glaube uns gerecht macht.
(Römer 3,28)
6. Dass Gott allein gerecht ist und den gerecht macht, der an Jesus glaubt. (Römer 3,26)
7. Dass kein anderer Name den Menschen gegeben ist, durch den wir selig werden können. (Apostelgeschichte 4,12)
8. Dass wir durch Christi Wunden geheilt sind. (Jesaja 53,5)

Dieser nach Luthers eigenen Worten unverhandelbare Kern des Evangeliums von Jesus Christus ist im weiteren Kontext der Bekenntnisschriften der Evangelisch-Lutherischen Kirche auch das Kernbekenntnis, an dem sich die Paul-Gerhardt-Schule als evangelische Bekenntnisschule in freier Trägerschaft ausrichtet und dem sich alle beteiligten Personen verpflichtet wissen.